Gebührenordnung
Die Gebührenordnung gibt Auskunft darüber, welche Kosten für die Nutzung des Pulverturms anfallen. Diese können je nach Art des Anlasses und der Dauer der Nutzung variieren.
Es ist wichtig, sich vor der Buchung eines Termins mit der Gebührenordnung vertraut zu machen, um keine Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben.
In der Gebührenordnung finden Sie auch Informationen darüber, welche Leistungen im Preis inbegriffen sind und welche zusätzlich anfallen können.
Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anlass optimal zu planen und die Kosten im Blick zu behalten.
Städtische Vereine und Gesellschaften |
CHF 200 |
Private, Gesellschaften und auswärtige Vereine |
CHF 250 |
Nur Apéro (max. 2 Std.) |
CHF 150 |
Rittersaal |
+ CHF 100 |
Depotgebühr
Depot |
CHF 150 |
Spezielle Gebühren
Reinigung nach Aufwand |
CHF 50 pro Stunde |
Turmaufsicht bei Veranstaltungen von Vereinen und privaten Gesellschaften |
CHF 25 pro Stunde |
Benutzung der Kaffeemaschine |
CHF 3 pro Bezug |
Beleuchtung und Energiekosten (im Winter Heizung) wird vom Depot abgezogen |
Nach Aufwand |
Beschädigtes oder fehlendes Material |
Nach Aufwand |
Führungen bis maximal 20 Personen
Bis 10 Personen |
CHF 200 |
Jede weitere Person |
CHF 15 |
Apéro |
Nach Aufwand und Verbrauch |
Benützungsbedingungen
Die Benützungsbedingungen legen Regeln für die Nutzung des Pulverturms fest und schützen Gebäude, Einrichtung und Nutzer. Bitte lesen Sie diese vor der Buchung, um Ihren Anlass erfolgreich durchzuführen: